Kennen Sie Ente à l’orange? Das ist ein – tadaaaa! – Entengericht, bei dem das Entenfleisch in einer fruchtig-säuerlichen Orangensoße zubereitet wird. Als Beilage werden i. d. R. Gemüse gereicht, die das Fruchtige unterstreichen. Wie zum Beispiel Rotkraut. Oft werden auch nur Orangenscheiben daneben drapiert und lediglich Sättigungsbeilagen serviert.
Und jetzt komme ich zu der Begebenheit, von der ich erzählen will. Inspiriert hat mich dazu ein Blog-Beitrag einer Bekannten, der von einem bestimmten Gemüse erzählt, das sie als Kind schrecklich fand, jetzt als ältere Erwachsene aber bei richtiger Zubereitung gar nicht mehr so scheußlich findet.
Folgendes trug sich zu: Vor vielen Jahren ging ich mit meiner Frau zu Weihnachten in ein – wie wir dachten – eher gehobenes Lokal, um dem Fest die nötige Würdigung zu geben. Weihnachten ist, wie wir alle wissen, immer im Winter, und zu den gängigen Wintergemüsen gehört der Rosenkohl. Ich verabscheue Rosenkohl, weshalb ich bei meiner Bestellung sehr genau drauf achtete, ein Gericht zu wählen, bei dem explizit und ganz konkret ein anderes Gemüse als Beilage genannt war. Formulierungen wir „winterliche Gemüsebeilage“ waren mir zu vage, zu groß war die Gefahr, daß sich dahinter der gefürchtete Rosenkohl verbarg.
Also orderte ich Ente à l’orange mit Apfelrotkraut und freute mich, daß mir diese Auswahl zur Verfügung stand. Dreimal dürfen Sie raten, was mir die Bedienung aber brachte. Serviert wurde mir die Ente – wie sollte es anders sein – mit Rosenkohl! Meinen dummen Gesichtsausdruck können Sie sich sicher gut vorstellen. Als ich mir erlaubte, darauf hinzuweisen, daß das Gericht aber mit Apfelrotkraut auf der Speisekarte stehe, entblödete sich die Serviererin nicht zu behaupten, Rotkohl hätten sie leider nicht bekommen, und nun hätten sie mir ersatzweise eben Rosenkohl auf den Teller getan. Mir das anzukündigen, mich bei meiner Bestellung also vorzuwarnen, war ihr offenbar überhaupt nicht in den Sinn gekommen. Auch meinen Einwand, daß ich das Gericht extra deswegen bestellt habe, weil ich Rosenkohl verabscheue und der ja wohl auch gar nicht zu Ente à l’orange passe, ließ sie nicht gelten. Gerade noch rechtzeitig fiel ihr wohl auf, daß, wenn sie mich jetzt aufforderte, den Rosenkohl einfach liegen zu lassen, ich außer Entenfleisch nichts weiter bekommen würde, denn eine Sättigungsbeilage gab es bei dem Gericht nicht. Also bot sie mir an, den Rosenkohl gegen Ratatouille auszutauschen. Nun ist Ratatouille zwar eine feine Sache, zu Ente à l’orange paßt aber auch das nicht. Trotzdem ließ ich mich auf diese Alternative ein, denn ich wollte ja wenigstens einigermaßen satt vom Tisch aufstehen, wenn von Genuß schon keine Rede mehr sein konnte.
Ich frage Sie: wie kann ein Restaurant allen Ernstes behaupten, mitten im Winter keinen Rotkohl bekommen zu haben? Wie kann ein Restaurant ohne Rücksprache mit dem Gast einfach die Komponenten eines Gerichts durch irgendwas anderes ersetzen? Und dann ausgerechnet durch Rosenkohl?! Denn daß sehr viele Menschen das nicht mögen, sollte hinlänglich bekannt sein.
Und noch eine Frage: wären Sie da nochmal hingegangen? Sehen Sie, ich auch nicht.
Weihnachten war mir auf jeden Fall in dem Jahr gründlich verleidet. Ich weiß nicht mehr, ob das Lokal mich damals auf irgendeine Art zu entschädigen versucht hat. Besonders gut gelungen ist es ihm, falls ja, aber nicht, denn sonst würde ich mich daran erinnern.